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StGB § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

StGB § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

[ Auszug: Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgu ... ]